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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Verwaltungsgemeinschaft Holzheim

Einwohnermeldeamt / Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Hochstiftstr. 2
89438 Holzheim

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Hochstiftstr. 2
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