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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Unterer Markt 9
91284 Neuhaus a.d.Pegnitz
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