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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Gemeinde Tutzing

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Aktuelle Öffnungszeiten: www.tutzing.de

Hausanschrift

Kirchenstraße 9
82327 Tutzing

Postanschrift

Kirchenstraße 9
82327 Tutzing