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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
14:00 Uhr - 18:00 UhrTerminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.
Bamberger Str. 1
96148 Baunach
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