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Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
und
12:00 Uhr - 13:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Hauptstr. 4
84544 Aschau a.Inn
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