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Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schloßstraße 2
86405 Meitingen
Postfach 1108
86400 Meitingen