Logo Bayernportal

Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Standesamt und Friedhofsverwaltung

Anzahl: 1