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Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Kirchplatz 4
91154 Roth
Postfach 1462
91142 Roth