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Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Am Rathaus 2
95182 Döhlau
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