Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
und
12:30 Uhr - 16:30 Uhrund
12:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fährbrücker Straße 5
97262 Hausen b.Würzburg
Fährbrücker Straße 5
97262 Hausen b.Würzburg