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Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Markt Waldthurn

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
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Vohenstraußer Str. 16
92727 Waldthurn

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Vohenstraußer Str. 16
92727 Waldthurn