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Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Gemeinde Nersingen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
89278 Nersingen

Postanschrift

Rathausplatz 1
89278 Nersingen