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Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Markt Feucht

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstraße 33
90537 Feucht

Postanschrift

90531 Feucht