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Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.
und
12:45 Uhr - 16:30 Uhrund
12:45 Uhr - 16:30 Uhr
Krankenhausstraße 22
94526 Metten
Postfach 1146
94523 Metten