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Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.

Gemeinde Herrsching a.Ammersee

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Termine können auch gerne außerhalb der Öffnungszeiten mit dem zuständigem Sachbearbeiter vereinbart werden. Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.

Hausanschrift

Bahnhofstr. 12
82211 Herrsching a. Ammersee

Postanschrift

Bahnhofstraße 12
82211 Herrsching a. Ammerseee