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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Landratsamt Schwandorf

Sachgebiet 4.3 - Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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92421 Schwandorf

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