Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
und
16:00 Uhr - 17:30 Uhrund
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Rathaussteige 2
87474 Buchenberg
Rathaussteige 2
87474 Buchenberg