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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Gemeinde Langenaltheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Passamt auch nach Vereinbarung

Rentenanträge nur nach Vereinbarung

Hausanschrift

Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim

Postanschrift

Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim