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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Stadt Goldkronach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Nachmittagstermine außerhalb der Öffnungszeiten im Sonderfall nach Absprache möglich

Hausanschrift

Marktplatz 2
95497 Goldkronach

Eingang Marktplatz 4 für Bürgerbüro, Kasse, Steueramt. Marktplatz 2: Bauamt, Kämmerei, Geschäftsleitung, Bürgermeister nur nach Terminvereinbarung

Postanschrift

Postfach 27
95497 Goldkronach