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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Stadt Puchheim

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Poststr. 2
82178 Puchheim

Postanschrift

Poststr. 2
82178 Puchheim