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Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Weißgerberstraße 2
84453 Mühldorf a. Inn
Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a. Inn