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Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Ansprechpartner - Gemeinde Asbach-Bäumenheim

Sachgebiet 14 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen, Versicherungen

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