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Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hindenburgstr. 1
89281 Altenstadt

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Hindenburgstr. 1
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