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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Stadt Parsberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Do
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und

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Fr
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92331 Parsberg

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