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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Verwaltungsgemeinschaft Trebgast

Öffnungszeiten

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Allgemein

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95367 Trebgast

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Kulmbacher Str. 36
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