Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kellereigasse 1
63916 Amorbach
Postfach 1280
63913 Amorbach