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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Gemeinde Nußdorf a.Inn

20 - Tourismus, Verkehrsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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83131 Nußdorf a.Inn

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Brannenburger Str. 10
83131 Nußdorf a.Inn