Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Stadtplatz 1
88161 Lindenberg i.Allgäu
Postfach 1165
88151 Lindenberg i.Allgäu