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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Gemeinde Gaukönigshofen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
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Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

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Hauptstr. 16
97253 Gaukönigshofen

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Hauptstr. 16
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