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Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
15:30 Uhr - 17:00 Uhrund
15:30 Uhr - 17:30 Uhr
Marienplatz 10
85098 Großmehring
Postfach 9
85096 Großmehring