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Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 UhrAufgrund der Corona-Pandemie ist momentan ein Besuch des Rathauses und des Bauamtes nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.
Wir bitten um Beachtung!
Rathausplatz 1
86663 Asbach-Bäumenheim
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