Logo Bayernportal

Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Gemeinde Schwaig b.Nürnberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg

Postanschrift

Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg