Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Begriff der Aufenthaltsbeendigung umfasst alle Maßnahmen, die zur Beendigung des Aufenthaltes im Bundesgebiet führen. Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen gehört zu den Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden.
Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag, Donnerstag und Freitag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr
Dienstag und Mittwoch 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung
Kobelweg 82
86156 Augsburg
86145 Augsburg