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Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
und
14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Bahnhofstr. 12
82211 Herrsching a. Ammersee
Bahnhofstraße 12
82211 Herrsching a. Ammerseee