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Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn