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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Stadt Friedberg

14 Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Fr
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Marienplatz 1
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