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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Markt Metten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:45 Uhr - 16:30 Uhr
Di
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:45 Uhr - 16:30 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Krankenhausstraße 22
94526 Metten

Postanschrift

Postfach 1146
94523 Metten