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Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.

Gemeinde Rottach-Egern

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Nördliche Hauptstraße 23
83700 Rottach-Egern

I. OG

Postanschrift

Nördliche Hauptstraße 23
83700 Rottach-Egern