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Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.

Markt Neunkirchen a.Brand

Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand

Postanschrift

Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand