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Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.
und
14:00 Uhr - 17:30 UhrAm Freitagvormittag ist die Abteilung für Schulen nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.
Marktstraße 3a
86343 Königsbrunn
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