Logo Bayernportal

Straußwirtschaft; Anzeige

Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

Ansprechpartner - Markt Wellheim

öffentliche Sicherheit und Ordnung

Anzahl: 1