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Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Postfach 1449
85555 Ebersberg