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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Markt Neunkirchen a.Brand

Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand

Postanschrift

Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand