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Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.

Für Sie zuständig

Landratsamt Eichstätt - SG 42 - Bauverwaltung, Bezirk Nord

Leistungsdetails

Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.

Stand: 13.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr