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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Pfälzerstr. 1
86916 Kaufering
Postfach 1155
86912 Kaufering