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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar

Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Gerne können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem jeweiligen Sachbearbeiter Termine vereinbart werden.

Hausanschrift

Am Kellerberg 2a
84109 Wörth a.d.Isar

Postanschrift

Am Kellerberg 2a
84109 Wörth a.d.Isar