Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bahnhofstraße 1
85617 Aßling
Postfach 1128
85615 Aßling