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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
15:00 Uhr - 18:00 UhrDas Rathaus ist wegen der hohen Inzidenzwerte für den Parteiverkehr geschlossen. In dringenden Angelegenheiten muss telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Hainbuchenring 9-11
82061 Neuried
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