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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Gemeinde Lenggries

1.3 Einwohnermeldeamt, Gewerbewesen, Wahlamt, Passamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 18:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind (nach vorhergehender, telefonischer Absprache) selbstverständlich möglich und in Einzelfällen - z. B. bei umfangreichen und komplizierten Sachverhalten oder in vertraulichen Angelegenheiten - erwünscht! Dadurch wird dem Bürger eine eingehende und fundierte Beratung gewährleistet.

Hausanschrift

Rathausplatz 1
83661 Lenggries

Postanschrift

Rathausplatz 1
83661 Lenggries