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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Klosterstraße 22
84562 Mettenheim
Klosterstr. 22
84562 Mettenheim